„Erna“ kann bleiben
Stadt Ludwigshafen wirbt weiter Spenden für Kirchner-Gemälde ein

Pressemitteilung vom 03.03.2017

Knapp 90 Prozent des mit der Erbin der Kunstsammlung Hess vereinbarten Kaufpreises für das Gemälde „Urteil des Paris/Badende auf Fehmarn“ von Ernst-Ludwig Kirchner konnten mittlerweile eingeworben werden. Auf dieser Basis kann die im Vertrag vereinbarte zweite und letzte Rate fristgerecht gezahlt werden. Der Verbleib des Gemäldes im Wilhelm-Hack-Museum in Ludwigshafen ist damit gesichert. Dies bestätigte nun die Vorsitzende des Stiftungsvorstands der Wilhelm-Hack-Stiftung, Kulturdezernentin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg: „Uns fehlt allerdings noch ein mittlerer sechsstelliger Betrag. Dank eines zinslosen Darlehens der Ernst von Siemens Kunststiftung haben wir mehr Zeit, um diese weiterhin bestehende Finanzierungslücke zu schließen. Insgesamt ist es ein großer Erfolg für die Stadt, ihr Museum und die Wilhelm-Hack-Stiftung, dass sich so viele unterschiedliche Akteurinnen und Akteure für den Erhalt des Gemäldes in Ludwigshafen eingesetzt haben.“ Stadt, Stiftung und Museum möchten mit Hilfe weiterer Spenden die verbliebene Finanzierungslücke baldmöglichst schließen.

Die Stadt Ludwigshafen mit ihrem Wilhelm-Hack-Museum machte durch vielfältige Aktionen die Öffentlichkeit auf das Bild und den drohenden Verlust aufmerksam. Um das doppelseitige Gemälde für die Sammlung des Museums zu erhalten, konnten nationale und regionale Körperschaften und Stiftungen wie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Kulturstiftung der Länder, die Ernst von Siemens Kunststiftung, die Dr. Harald Hack Stiftung, die Kulturstiftung des Landes Rheinland-Pfalz oder die Fontana-Stiftung sowie Unternehmen wie die BASF SE und die RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co KG bis hin zu Privatpersonen wie Dr. Dr. h.c. Manfred Fuchs gewonnen werden, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Seit März 2016 wurden zudem mit der Kampagne „Erna soll bleiben“ Spenden in der Bevölkerung eingeworben. Die Ernst von Siemens Kunststiftung stellt neben einer direkten Förderung außerdem einen zinslosen Überbrückungskredit zur Verfügung, der die fristgerechte Zahlung sicherstellt.

„Ich danke allen Förderern und Unterstützern! Dies ist ein großartiges Ergebnis für Ludwigshafen. Die überwältigende Solidarität unterstreicht nicht nur den Stellenwert des Gemäldes, sondern ist auch ein wichtiges Zeichen für die Bedeutung von Kultur in unserer Gesellschaft“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse die Nachricht.



Kampagne „Erna soll bleiben“: Einen großen Schritt vorangekommen

Pressemitteilung vom 05.07.2016

Mit der Kampagne "Erna soll bleiben" wirbt das Wilhelm-Hack-Museum seit dem 23. März 2016 Spenden ein, um das Gemälde „Urteil des Paris/Badende auf Fehmarn“ von Ernst Ludwig Kirchner für die Sammlung des Museums zu erhalten. Das Gemälde ist ein Herzstück der Sammlung des Wilhelm-Hack-Museums und zählt zu den wichtigsten Gemälden in Rheinland-Pfalz. Das „Urteil des Paris“ gehörte ursprünglich zu der jüdischen Sammlung Hess. Es wurde während der NS-Zeit unrechtmäßig entwendet und müsste daher zurückgegeben werden. Mit der Erbin konnte jedoch eine faire und gerechte Lösung gefunden werden: Für einen unter Marktwert liegenden Betrag kann die Wilhelm-Hack-Stiftung das Werk, das von Experten auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt wird, ankaufen.

Im Rahmen eines Pressegespräches am 5. Juli 2016 zogen Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Kulturdezernentin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg, Stadtkämmerer und Beigeordneter Dieter Feid sowie Museumsdirektor René Zechlin eine Zwischenbilanz zu der bisher beachtlichen Einwerbung von Drittmitteln sowie der erfolgreichen Kampagne.

An der Finanzierung des Kaufpreises für das Gemälde beteiligen sich Stiftungen, Privatpersonen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen: darunter in besonderem Maße die Kulturstiftung der Länder, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Ernst von Siemens Kunststiftung und die Dr. Harald Hack Stiftung sowie das Land Rheinland-Pfalz.

In den vergangenen drei Monaten wurden für den Verbleib des Gemäldes im Wilhelm-Hack-Museum, ergänzend zum Erlös der Kampagne „Erna soll bleiben“, zusätzlich über eine halbe Million Euro zur Verfügung gestellt. Neben sehr vielen Einzelspenden von Privatpersonen konnten Unternehmen für Großspenden gewonnen werden, außerdem haben bisherige Unterstützer ihre bereits zugesagten Summen erhöht. Die Stadt Ludwigshafen wird sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 300.000 Euro an der Finanzierung beteiligen. Ein Eigenanteil der Stadt ist Voraussetzung für die Unterstützung einiger beteiligter öffentlicher Träger und Stiftungen.

„Ich freue mich sehr, dass sich der Stadtrat gestern Abend einstimmig für eine Beteiligung der Stadt an der Finanzierung ausgesprochen hat. Dies ist ein wichtiges Zeichen für den gesellschaftlichen Konsens, den es in Ludwigshafen gibt, das ‚Urteil des Paris‘ für das Museum zu erhalten. Damit sind nun 84 Prozent des mit der Erbin des Gemäldes vereinbarten Kaufpreises erreicht. Dies ist uns dank einer konzertierten Aktion von Politik, Kulturschaffenden und vor allem gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gelungen“, so Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse. Der Anteil der Stadt mache insgesamt einen einstelligen Prozentanteil der Gesamtsumme aus.

„Wir sind einen großen Schritt vorangekommen und konnten einen kritischen Punkt überwinden: Die Voraussetzungen sind nahezu erfüllt, dass ‚Erna‘ in Ludwigshafen bleiben könnte. Ein zinsloses Darlehen der Ernst von Siemens Kunststiftung gibt uns etwas Zeit, die restlichen Finanzmittel aufzubringen, die wir weiterhin dringend benötigen“, erläuterte Kulturdezernentin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg.

„Wir sind allen Spenderinnen und Spendern und Förderern für die finanzielle Unterstützung, aber auch für die konstruktiven Gespräche und Beratungen zu besonderem Dank verpflichtet. Gerade die Resonanz bei den Bürgerinnen und Bürgern hat uns bei unseren Verhandlungen außerordentlich unterstützt, weil deutlich wurde, dass die Menschen in unserer Stadt sich für den Erhalt kultureller Werte stark machen. Diesen Rückenwind haben wir bei Sponsorengesprächen in den vergangenen Wochen deutlich gespürt“, so Lohse, Reifenberg und Feid.

„Ich bin sehr froh, dass es uns mit vereinten Kräften gelungen ist, die Gesamtfinanzierung des Ankaufs zu sichern. Der Einsatz des Eigenanteils der Stadt sowie den Zwischenfinanzierungsanteil durch die Ernst von Siemens Kunststiftung stehen dabei noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigungen bis Ende Februar 2017 erhalten werden“, ergänzte Kämmerer und Beigeordneter Dieter Feid.

Neben Gesprächen mit potenziellen Geldgebern, die die Stadtspitze in den nächsten Monaten führen wird, will das Wilhelm-Hack-Museum im Herbst mit weiteren Veranstaltungen auf „Erna“ aufmerksam machen. So wird unter anderem Sigi Schwab mit dem Trio Amanti della Musica am 25. November 2016 ein Benefizkonzert zugunsten des Gemäldes im Wilhelm-Hack-Museum geben.



Faire und gerechte Lösung für Kirchners „Urteil des Paris“

Hintergründe

Die Wilhelm-Hack-Stiftung, die Stadt Ludwigshafen und die Erbin der Kunstsammlung Hess haben sich nach umfangreichen Provenienzforschungen hinsichtlich des Gemäldes von Ernst Ludwig Kirchner „Urteil des Paris“ in einem mehrjährigen Verfahren auf eine faire und gerechte Lösung geeinigt, die den Verbleib des Werkes in Ludwigshafen sichern soll. Stiftung und Stadtverwaltung handeln dabei auf der Grundlage der Prinzipien der Washingtoner Erklärung von 1998 und in Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, vom 14. September 1999.

Das Gemälde „Urteil des Paris“ ist ein Herzstück der Sammlung des Wilhelm-Hack-Museums und zählt zu den wichtigsten Gemälden in Rheinland-Pfalz. Es ist eines der Hauptwerke Kirchners aus der Zeit kurz vor dem 1. Weltkrieg. Nach allen ermittelten Fakten und Erkenntnissen und einem im Auftrag der Kulturstiftung der Länder erstellten Gutachten zur Provenienz des Gemäldes ist die Stadt Ludwigshafen zu dem Schluss gekommen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem NS-verfolgungsbedingten Verlust auszugehen ist.

Um das Gemälde für die Sammlung des Wilhelm-Hack-Museums und damit für die Öffentlichkeit zu erhalten, haben die Stadt Ludwigshafen und die Wilhelm-Hack-Stiftung im Sinne einer fairen und gerechten Lösung mit der Erbin vereinbart, dass die Wilhelm-Hack-Stiftung entweder eine unter dem Marktwert des Gemäldes liegende Summe an die Erbin zahlt und sich verpflichtet, das Gemälde der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich zu machen – welches das Anliegen beider Parteien ist –, oder das Gemälde direkt an die Hess-Erbin zurückgibt. An einer Finanzierung beteiligen sich neben der Stadt Ludwigshafen bislang Stiftungen, Privatpersonen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen: unter anderem die Kulturstiftung der Länder, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Ernst von Siemens Kunststiftung und die Dr. Harald Hack Stiftung.

Die Stadt Ludwigshafen arbeitet mit Nachdruck an der Sicherstellung der Finanzierung und ist zuversichtlich, dass das Gemälde der Sammlung des Wilhelm-Hack-Museums erhalten bleibt.

Der 1931 verstorbene jüdische Erfurter Schuhfabrikant Alfred Hess war ein bekannter Kunstsammler und Mäzen und hatte eine der bedeutendsten Sammlungen expressionistischer Kunst in Deutschland aufgebaut. Erbe wurde sein Sohn Hans Hess, der bereits wenige Monate nach Machtergreifung der Nationalsozialisten aus Deutschland in die Emigration zunächst nach Frankreich und später nach Großbritannien flüchtete. Seine Mutter Tekla Hess sandte währenddessen wichtige Teile der bedeutenden Kunstsammlung auf Freipass zu einer Ausstellung in die Schweiz, nach Basel und später nach Zürich, darunter auch das Gemälde von Ernst Ludwig Kirchner „Urteil des Paris“. Wie das Provenienz-Gutachten weiter feststellt, war sie im März 1937 gezwungen, dieses Gemälde zusammen mit anderen Werken zurück nach Deutschland zu schicken, wo sie die Werke im Kölnischen Kunstverein unterbrachte. Im Jahr 1939 gelang ihr die Emigration nach Großbritannien. Nach Ende des 2. Weltkrieges wurde ihr seitens des Kölnischen Kunstvereins mitgeteilt, dass die ehemals eingelagerten Bilder zerstört, jedenfalls nicht mehr vorhanden seien.

Erst im sogenannten Kölner Kunstfälscherprozess 1949/50 tauchten einige der vermeintlich zerstörten Bilder als Diebesgut wieder auf. Im Rahmen dieses Strafprozesses stellte sich heraus, dass sowohl der damalige Hängemeister des Kölnischen Kunstvereins als auch Dritte sich Bilder aus der Sammlung Hess angeeignet hatten. Bei polizeilichen Durchsuchungen aufgefundene Bilder wurden nach Abschluss des Strafverfahrens an die Familie Hess zurückgegeben. Das Gemälde von Ernst Ludwig Kirchner „Urteil des Paris“ war nicht darunter und wurde im Verlauf des Strafverfahrens auch nicht erwähnt. Das Gemälde ist erst 1957 wieder nachweisbar, und zwar im Besitz von Wilhelm Hack, einem Kölner Kaufmann und Kunstsammler. Zusammen mit weiteren Werken gehört es zum Bestand der 1973 errichteten Wilhelm-Hack-Stiftung. Heute befindet es sich im Wilhelm-Hack-Museum der Stadt Ludwigshafen.

Kirchner Kampagne

 


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